BODENHEIM . Zwar ging es in der Ortsgemeinderatssitzung nur um die Verortung der geplanten Naturkindergruppe im Grünzug "Traumgarten" und nicht um die Art ihres Unterschlupfs. Trotzdem prallten die gegensätzlichen Meinungen innerhalb des Rates noch einmal aufeinander. Der Bebauungsplan "Kapelle" musste für das Vorhaben geändert werden. Unter anderem wurde festgehalten, dass das Gebäude zurückzubauen ist, wenn die Ortsgemeinde die Natur-Kitagruppe nicht mehr betreibt. Standort soll eine überbaubare Fläche von 13 mal 7,60 Metern im Bereich des Baumhauses sein. Zwei Stellplätze für Autos sind am östlichen Ende des Traumgartens vorgesehen.
"Damit starten wir offiziell in das vereinfachte Bebauungsplanverfahren", resümierte Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig (SPD). Träger öffentlicher Belange und Bürger können vom 28. Dezember bis 28. Januar Bedenken und Anregungen äußern. Wolfgang Kirch, der Fraktionsvorsitzende der CDU, sagte, die Ratsfraktionen seien sich zwar hinsichtlich des Standortes und der Notwendigkeit einer Naturkindergruppe einig. "Auch mit dem Großteil der Anwohner gibt es Übereinstimmung. Allerdings wollen diese nur einen geringen baulichen Eingriff in den Grünzug", blickte er auf die monatelange "intensive und emotionale Debatte" zurück. Die CDU plädiere auch aus diesen Gründen für einen Bauwagen. "Dieser Gebäudetyp sollte deshalb im Bebauungsplan festgehalten werden", unterstrich Kirch. Er forderte eine textliche Änderung, die explizit einen Bauwagen nennt. Der entsprechende Antrag wurde allerdings bei Enthaltung der FWG von der SPD-Ratsmehrheit abgelehnt, nur die fünf CDU-Mitglieder waren dafür.
Dirk Müller (SPD) wies darauf hin, dass die "Behausung separat beschlossen" werden müsse. Es liegen noch keine Daten zu den Kosten vor, und auf Dauer sei ein Bauwagen aus energetischen Gründen nicht genehmigungsfähig. Dr. Holger Kalbitz (SPD) ergänzte, auch ein Bauwagen benötige ein Fundament. Bei der von Kirch beantragten namentlichen Abstimmung votierten die CDU-Mitglieder gegen die Bebauungsplanänderung, es gab eine Enthaltung seitens der FWG, der Rest der Ratsmitglieder war dafür.
Die Kapellenstraße mündet in die Ortsrandstraße, und der Rat sollte über diesen neuralgischen Punkt entscheiden. Der Verkehrsausschuss hatte empfohlen, die Aus- und Einfahrt zu sperren. Doch nun soll der Verkehr – Pkw, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Radler – gemessen und gezählt werden, um dann einen endgültigen Beschluss zu fassen. In einer gemeinsamen Sitzung des Verkehrs- und Landwirtschaftsausschusses wird Anfang 2019 die Problematik erörtert, beschloss der Gemeinderat einstimmig. Landwirte können dort erläutern, warum sie diese laut Wolfgang Kirch (CDU) "gewachsene Wegebeziehung" in die Felder und Weinberge benötigen, wie oft sie sie nutzen und warum sie keine Alternativrouten wählen können. "Mit einer Zählung hätten wir eine vernünftige Datengrundlage, das ist ja kein Riesengutachten", erklärte Thomas Becker-Theilig. Die Ausschüsse schließlich sollen sich über mögliche Verkehrsregelungen wie Einbahnstraße oder "Durchfahrt verboten/Anlieger frei" Gedanken machen.
Ein Antrag der FWG wurde in den Ausschuss verwiesen. Hier ging es um eine Neuregelung des Parkens in der Wormser Straße. In einem Teilstück (Rheinstraße bis Martinstraße) soll das Parken nur auf der östlichen Seite erlaubt werden. Will man beispielsweise aus der Neckarstraße in die Wormser Straße einbiegen, ist die Sicht nach links nämlich durch die derzeitigen Parkbuchten sehr stark eingeschränkt.
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