CDU Ortsverband Bodenheim

„Teuer und kaum umsetzbar“

STÄDTEBAU Bodenheimer CDU und FWG erläutern Ablehnung eines Bebauungsplans für alten Ortskern

AZ Mainz vom 02.08.2013

(sks). Die Fraktionsvorsitzenden des Ortsgemeinderates von CDU (Wolfgang Kirch) und FWG (Markus Liebig) haben sich nach den Entscheidungen der letzten Ratssitzung, mit denen die Städtebauförderung in Bodenheim auf den Weg gebracht wurde, noch einmal zu Wort gemeldet. Sie wollen verdeutlichen, warum sie die Teilnahme Bodenheims an der Städtebauförderung als Zukunftschance der Gemeinde nachdrücklich begrüßen, aber den Rahmenplan der Umsetzung der Fördermöglichkeiten abgelehnt haben.

„Durch Anreize motivieren“

Für sie entscheidend war, wie sie jetzt in einem AZ-Gespräch unterstrichen haben, dass sie die Erstellung eines Bebauungsplans für das Sanierungsgebiet, den alten Ortskern, nicht mittragen wollten. Kirch betonte, Sanierungsziele wie die Entkernung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Gestaltung der Parkraumordnung dürften den Bürgern nicht durch einen Bebauungsplan übergestülpt werden. Vielmehr sollten die Bürger durch Anreize motiviert und dazu gebracht werden, Sanierungsmaßnahmen in eigener Regie umzusetzen.

Liebig betonte, die Vorschriften in Paragraf 34 des Baugesetzbuches seien völlig ausreichend, um die Durchführung von Neubauten, Umbauten oder Erweiterungsbauten zu regeln. Das dort formulierte Einfügungsgebot lege fest, dass Veränderungen sich an der bestehenden Bebauung orientieren müssen. Ein neuer Bebauungsplan für den Ortskern müsse so viele Details berücksichtigen, dass er kaum umgesetzt werden könne. Man müsse abwarten, ob die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im Genehmigungsverfahren an einem Bebauungsplan festhalte. Kirch und Liebig gaben auch zu bedenken, dass die Bürger, die sich an privaten Maßnahmen der Städtebauförderung beteiligen, nicht nachträglich, zum Beispiel in Form von Anliegerkosten, zur Kasse gebeten werden dürften. Ein Bebauungsplan erfordere in jedem Fall einen Mehraufwand von Planungskosten, der finanziert werden müsste.

Für Parkraumordnung

Am Beispiel der Anwesen Nummer 24 und Nummer 26 in der Mainzer Straße verdeutlichte Kirch, wie problematisch Sanierungsmaßnahmen seien, wenn die Eigentümer nicht ausreichend einbezogen würden. Während der Rahmenplan vorsehe, die Gebäude anzukaufen und abzureißen, um hier Parkplätze zu schaffen, habe sich inzwischen herausgestellt, dass die Eigentümer gar nicht verkaufen wollten. Die beiden Fraktionsvorsitzenden sprachen sich dafür aus, eine Parkraumordnung entwickeln zu lassen, für die von der FWG schon einige Vorarbeiten geleistet worden seien. Als gemeinsames wichtiges Anliegen benannten beide auch die Aufnahme der Förderung von Freizeit- und Vereinsräumen in den Rahmenplan. Notwendig sei eine baldige umfassende Bestandsaufnahme und darauf aufbauend eine Bedarfsplanung. Vielen Initiativen und Vereinen fehle es an ausreichenden Versammlungs- und Übungsräumen. In der Städtebauförderung liege die Chance, bezahlbare Abhilfen zu schaffen.

Kirch und Liebig unterstrichen, dass viele Vorschläge zur Städtebauförderung aus der Bürgerbeteiligung erwachsen seien. Das solle auch künftig möglich sein. Sie wünschten sich jedoch als Fraktionen vonseiten der Verwaltung beim künftigen Vorgehen zeitnahe und transparente Informationen. Ihre Vorschläge sollten stärker beachtet und die Ausschüsse bei anstehenden Entscheidungen ausreichend einbezogen werden.

www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/vg-bodenheim/bodenheim/13318052.htm

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