CDU Ortsverband Bodenheim

Anfrage der CDU Gemeinderatsfraktion wegen Blumenpyramiden

Antwort von Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig

02. August 2016-08-03
 
Ihre schriftliche Anfrage vom 11.07.2016 zu den Pflanzenpyramiden
 
Sehr geehrter Herr Kirch,
 
im Zusammenhang mit den in 2016 angeschafften und im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellten Pflanz- und Blumenpyramiden haben Sie mit Datum vom 11.07.2016 eine schriftliche Anfrage mit insgesamt 17 Einzelfragen gestellt.
 
Diese möchte ich – so gut wie möglich - beantworten:
 


1.  Frage: Wie viele Pyramiden wurden angeschafft?
Antwort: 10
 
2.  Frage: Wie viel hat eine Pyramide gekostet?
Antwort: Laut eingeholtem Angebot vom 13.4.2016 betragen die Kosten je 
Pflanzpyramide 754,46 €
 
3.  Frage: Wurden alternative Angebote eingeholt?
Antwort: Der Bodenheimer Ortsbürgermeister ist mit der Beschaffung der
Pflanzpyramiden dem Beispiel etlicher anderer Kommunen mit dem Ziel gefolgt     diese Art eines geständerten Blumenschmucks unter Beachtung des Faktors von langlebigem Material zu erreichen. Durch Recherche gelangte der
Ortsbürgermeister an die Lieferadresse dieses Herstellers. Andere Lieferanten des gleichen Systems gibt es nicht, da das System ein patentgeschütztes Produkt ist. Siehe hierzu die Anlage 1 als Bestätigung. Gerne können Sie aber auch weitere Internet-Recherchen anstellen.
 
4.  Frage: Wer hat den Aufstellort der Pyramiden festgelegt?
 Antwort: Im Rahmen des „Geschäftes der laufenden Verwaltung“ hat der
 Ortsbürgermeister in Abstimmung mit dem Leiter des Bauhofes die einzelnen Standorte festgelegt. Insbesondere im Ortskern begrenzt sich die Auswahl und somit die Anzahl der in Frage kommenden Standorte schon alleine durch die verkehrsrechtlichen Vorgaben (Abstandsmaße, Mindestmaße an Gehwegbreiten) auf wenige Standorte. Das Ziel war es, die Pflanzpyramiden an besonders frequentierten Orten mit größtmöglicher visueller Wirkung zu platzieren. Hier boten sich die Ein-und Ausfallstraßen an den verschiedenen Bodenheimer Ortseingängen an; es wurden hier fünf geeignete Standorte gefunden. Weiterhin galt es, den Ortskern, der aufgrund seiner beengten Straßenraumverhältnisse über wenig „grüne Ecken“ verfügt, mit den Pflanzpyramiden aufzuwerten. Hier kamen tatsächlich nur drei Stellen in Frage (Mainzer Straße/Ölmühlstraße/Schönbornplatz-Höhe Haus Nr. 2, Rathausplatz).
 
5.  Frage: Wurden die Aufstellorte mit dem Ordnungsamt abgestimmt bzw. genehmigt?
Antwort: Es gibt eine allgemeine Abstimmung zwischen Ordnungsamt und
Ortsgemeinde. Diese bezieht sich auf die gesetzlichen Vorgaben zu den bereits unter Punkt 4 genannten Abstandsmaßen und Mindestgehwegbreiten, die es einzuhalten gilt. In der Vergangenheit wurde dies bereits erfolgreich mit im Gehweg aufgestellten Blumenkübeln angewandt und hatte sich bewährt, u. a. im Burgweg/Am Schönborner Hof, Obergasse, Schönbornplatz, Kirchbergstraße. Das Ordnungsamt erhält jeweils von der Gemeinde die Informationen über die Aufstellungsstandorte.
 
6.  Frage: Wie viel hat die Erstbestückung einer Pyramide mit Pflanzen gekostet?
Antwort: Die Startbepflanzung je Pyramide kostete ( Pflanzenlieferung und
Arbeitsaufwand 281,70 €
 
7.  Frage: Musste bereits nachgepflanzt werden?
Antwort: Wie Sie selbst bereits bemerkt haben, musste nachgepflanzt werden. Die bislang einmalige Nachpflanzung war notwendig geworden als Folge der extrem feuchten Witterung Ende Mai/Juni in Verbindung mit den noch nicht stabilisierten Jungpflanzen. Die Nachpflanzung ( ca. 20.6.) aller 10 Pflanzpyramiden kostete 149,80 €
 
8.  Frage: In welchen Intervallen ist mit Nachpflanzungen zu rechnen?
Antwort: Ich gehe davon aus, dass die extremen Witterungsverhältnisse einmalig waren und die Pflanzen – im übrigen Petunien – sich inzwischen stabilisiert haben. Somit ist keine weiter Nachpflanzung erforderlich. Vandalismusschäden sind von dieser Aussage ausgenommen.
 
9.  Frage: Wie hoch sind die hierfür eingeplanten Haushaltsmittel?
Antwort: Da nicht mehr mit Nachpflanzungen gerechnet werden muss NULL 
oder aber Sie  meinen die gesamten ein gestellten Haushaltsmittel......
Antwort: 55.000 €
 
10. Welcher wöchentlicher Arbeitsaufwand, in Arbeitsstunden, ist zur Pflege und Wässerung nötig ?
 Antwort: Der Arbeitsaufwand beschränkt sich ( fast ) nur auf  das Wässern. Die Frequenz der Wässerung ist stark abhängig von den Witterungsverhältnissen. Ist es trocken bei mäßigem Sonnenschein, muss jeden 3. Tag gewässert werden. Ist es trocken bei heißer Witterung, muss jeden 2 Tag gewässert werden. Bei zwischen durch eintretenden Regenereignissen – in diesem Jahr recht häufig vorkommend – kann die Wässerungsfrequenz entsprechend ausgesetzt werden. Ein Wässerungsvorgang erfordert ca. 2,5 Std. 
 
11. Frage: Mit wieviel € ist der Stundensatz der beauftragten Arbeitskraft angesetzt?
Antwort: Der durchschnittliche Bruttoarbeitslohn eines Bauhofmitarbeiters gemäß
 Einstufung gemäß TVöD beträgt ca. 20 €
 
12. Frage: Wer führt diese Arbeiten durch?
Antwort: Jeweils ein Mitarbeiter des Bauhofes.
 
13. Frage: Ist das mit dem derzeitigen Personal zu schaffen?
 Antwort: JA 
 
14. Frage: Müssen andere Arbeiten dadurch zurückgestellt werden?
 Antwort: Dies ist eine Frage der Organisation und ist eine Frage der Priorisierung. Im übrigen obliegt diese Fragestellung der inneren Organisation durch den Ortsbügermeister.
 
15. Frage: Muss eine weitere Arbeitskraft eingestellt werden?
Antwort: NEIN
 
16. Frage: Warum wurde der Ausschuss bei dieser wichtigen Entscheidung (Anmerkung: Straßenmöbilierunsgegenstände im Bereich der Ortskernsanierung) übergangen?
 Antwort: Der Fachausschuss hatte sich in der Tat im Rahmen seiner Beratungen zur Ausgestalltung, Farbe und Materiabeschaffenheit zu diversen
Straßenmöbilierungsgegenständen beraten und hierzu Festlegungen getroffen. Diese Festlegungen betrafen jedoch nur fest installierte Straßenmöbilierungen wie z.B. Ruhebänke. Die vorgenannten Pflanzpyramiden stellen jedoch nur periodisch verwandte Straßenmöbilierungselemente dar, die nach der Wachstums- und Blühphase der Sommerbeplanzung im Herbst geräumt und im Bauhof wieder eingelagert werden.
 
17. Frage: Warum werden Mittel für den zentralen Platz in Bodenheim
zweckentfremdet? Diese Mittel sind zweckgebunden bezuschusst worden. Die Pyramiden könnten aber auch an anderen Stellen aufgestellt werden.
Antwort: Angesichts der wenigen geeigneten Plätze im Ortskern (in Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorgaben zu Abständen und Mindestbreiten) und der zentralen Bedeutung des Rathausplatzes steht der Ortsbügermeister weiterhin dazu, am Rathausplatz drei Pflanzpyramiden zu positionieren. Der Ortsbürgermeister ist jedoch gerne bereit Alternativvorschläge – soweit diese im Ortskern liegen – zu prüfen. Allerdings ist Ihre Aussage falsch, dass die Mittel für die Straßenmöblierungsgegenstände bezuschusst und durch die Anschaffung der
Pflanzenpyramiden diese Zuschussmittel zweckentfremdet wurden. Hier muss ich Sie als CDU-Fraktionsvorstzenden korrigieren: Denn jegliche Straßenmöblierungsgegenstände sind generell im Rahmen der Städtebauförderung nicht bezuschussungsfähig, gehören also zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben.

Im übrigen halte ich an meiner Auffassung fest, dass das Außenbild der Ortsgemeinde Bodenheim in den letzten Jahren eine große Aufwertung durch verschieden Begrünungs-Maßnahmen erfahren hat. Dies erscheint mir insbesondere aus der Sicht einer beliebten und anerkannten Fremdenverkehrsgemeinde sehr wichtig zu sein. Die überaus zahlreichen positiven Rückmeldungen vieler Bodenheimer sowie Besucher unserer Gemeinde bestätigen mich auch in meiner Meinung und in meinem Tun. Als Beispiel dafür lege ich Ihnen eine anonymisierte E-Mail einer Bürgerin bei.
 
Als Teil des verbesserten Außenbildes unserer Gemeinde zähle ich auch die Beschaffung, die Bepflanzung sowie die Aufstellung der genannten Pflanzpyramiden. 
 
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen und vielleicht doch von der 
Wichtigkeit und Bedeutung dieser Teilmaßnahme überzeugt zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister