CDU Ortsverband Bodenheim

Beim Spatenstich des Bodenheimer „Jahrhundertbauwerks“ werden Forderungen nach Geschwindigkeitsbegrenzung laut

AZ Mainz vom 02.02.2016

Über 200 Bürger haben sich am Montagnachmittag versammelt, um dem Spatenstich für das letzte Teilstück der Ortsrandstraße beizuwohnen. Es bildet eine Verbindung zwischen der bereits vorhandenen Entlastungsstraße und der L 413 Richtung Gau-Bischofsheim, die über einen Kreisel angebunden wird. Die Gemeinde erhofft sich von der lange herbeigesehnten Baumaßnahme eine Entlastung des Ortskerns.
Anwohner der Neubaugebiete Kapelle – Ahlen – Leidhecke, die sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben, befürchten allerdings mehr Lärm sowie rasende Autofahrer, die ihre Kinder gefährden und pochen darauf, dass die Geschwindigkeit auf der Strecke auf 50 Stundenkilometer begrenzt wird. Ihren Forderungen verliehen sie beim Spatenstich mit Plakaten Nachdruck, auf denen unter anderem zu lesen war: „Tempo 50 für die Sicherheit unserer Kinder“ und „Tempo 50 für Lärm- und Umweltschutz“.
Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig (SPD) informierte auf Anfrage der AZ, derzeit würde geprüft, ob 50 oder 70 Stundenkilometer vorgeschrieben werden sollen. Dies sei Sache der Verbandsgemeinde, die sich mit dem Landesbetrieb Mobilität, dem Landkreis und der Polizei abzustimmen habe.

Foto: hbz/Harry BraunFoto: hbz/Harry Braun

Einigung mit Rechnungshof

Bürgermeister Dr. Robert Scheurer (CDU) versicherte den Anwohnern: „Wir werden gemeinsam eine Regelung finden, eine auch für Sie tragbare Lösung.“ Die Anliegen der Bürgerinitiative (BI) fänden Gehör. Laut Prognosen würden täglich 3400 Fahrzeuge als Durchgangsverkehr über die Ortsrandstraße von und nach Gau-Bischofsheim fahren, erklärte Scheurer. Er wies auch auf die Gesamtkosten von geschätzt 4,1 Millionen Euro hin, von denen die Gemeinde 2,46 Millionen Euro trage, das Land 1,66 Millionen Euro beisteuere. Gemeinsam mit vielen Beteiligten vor Ort und in den Ministerien sei der erfolgreiche Abschluss des wichtigen Vorhabens erreicht worden, bilanzierte Scheurer. Wie berichtet, hatte der Landesrechnungshof zu Jahresbeginn 2015 Bedenken dagegen geäußert, dass sich das Land an der Finanzierung der Gemeindestraße beteiligt. Schließlich einigten sich Vertreter des Infrastruktur- und des Finanzministeriums mit dem Rechnungshof, kurz vor Weihnachten kam der Zuwendungsbescheid aus Mainz.

Thomas Becker-Theilig hatte eingangs die nicht ganz unkomplizierte, langwierige Vorgeschichte der Ortsrandstraße skizziert, mit der schon seine Amtsvorgänger und diverse Gemeinderäte beschäftigt waren. Diese Historie beinhaltete den gescheiterten Grunderwerb für die Bergvariante sowie die Umsiedlung der geschützten Zauneidechsen für die jetzt realisierte Talvariante. Für das nun letzte Teilstück muss auch der Spatzenbach verlegt werden.

Becker-Theilig dankte allen Beteiligten, die sich für das „Jahrhundertbauwerk“ eingesetzt haben. Er sicherte zu, dass nach Abschluss des Ortsrandstraßenbaus Ende 2016 das Konzept für den innerörtlichen ruhenden und fließenden Verkehr umgesetzt werde, das sich derzeit in Planung befinde. Projektsteuerer Dr. Marc Weinstock wies auch auf das angrenzende, 40 Hektar große Baugebiet hin, das mit 370 Bauplätzen etwas Besonderes sei. Staatssekretär Günter Kern (SPD) aus dem Infrastrukturministerium unterstrich, es sei „rechtlich begründbar“, dass die Ortsrandstraße der Gemeinde mit Landeszuweisung gebaut werde. „Die Bezuschussung hat Akzeptanz gefunden beim Rechnungshof.“

Anwesend war die Sprecherin der Bürgerinitiative „Pro Bodenheim“, Maritta Sauer, die in der Gaustraße wohnt und die mit der Ortsrandstraße erhoffte Entlastung des Ortskerns vom Durchgangsverkehr im Gespräch mit der AZ sehr begrüßte.

 

 

FORDERUNGEN DER BÜRGERINITIATIVE

Die Bodenheimer Bürgerinitiative für wirtschaftliche Verkehrsentwicklung, in der Anwohner der Neubaugebiete am Ortsrand vertreten sind, fordert eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Stundenkilometern auf den 800 Metern der Ortsrandstraße zwischen Kapelle und Leidhecke. 

Ziele sind der Schutz der im angrenzenden Naherholungsbereich spielenden Kinder sowie der Umwelt, außerdem der Lärmschutz im nahen Wohngebiet, an dem die Gemeindestraße vorbeiführt.

 

 

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