CDU Ortsverband Bodenheim

Aussagen übergeordneter Behörden zur Genehmigungsfähigkeit der Ortsrandstraße

Antwort von Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig auf eine schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion

Sitzung des Gemeinderates vom 28.09.2015; TOP 1.4 Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.08.2015




Sehr geehrter Herr Kirch,

Sehr geehrter Herr Both,

im Zusammenhang mit ihrer schriftlichen Anfrage vom 19.08.2015 übermittele ich ihnen seitens der Verwaltung nachfolgende Beantwortung zur weiteren Verwendung:

Wer hat wann und in welcher Form wem in der Gemeindeverwaltung Bodenheim die Meinungsänderung der Landesregierung in der Frage der Genehmigungsfähigkeit der in Tallage geplanten Straße mitgeteilt und damit deren Genehmigungs- und Zuschussfähigkeit deklariert?“

Auf Anfrage des damaligen Ortsbürgermeisters Achatz erging unter dem 27.09.2008 ein Schreiben des damaligen STMin Hering wonach das Land bereit sei, „ eine Talvariante bis zur Höhe der für die Bergvariante bewilligten Zuwendungen zu fördern“. Im generellen erhalten  öffentliche Straßen – meist Kreis-, Landes – und Bundesstraßen – über die Durchführung von Planfeststellungsverfahren das Baurecht. Da sich am Verfahren der Bodenheimer Ortsrandstraße alle Beteiligten einig darüber waren, dass die geplante Ortsrandstraße auch wegen der Erschließungsfunktion für die drei Bebauungsgebiete Kapelle, Leidhecke und Ahlen eine gemeindliche Straße sein wird, stand fest, dass die Baugenehmigung nur über ein durchzuführendes eigenes kommunales Bebauungsplanverfahren erlangen werden muss. Somit war die Gemeinde Bodenheim nicht auf eine klassische Baugenehmigung übergeordneter Behörden angewiesen. Daher wurde zur Frage der Genehmigungspflicht keine Aussage getroffen.

Wurde die Gemeinde Bodenheim irgendwann nach 2009 darauf hingewiesen, dass mit der Planung der Straße in der Tallage ein Risiko dahingehend bestehen könnte, dass eine Baugenehmigung nicht erteilt werden könnte ?“

Nein! Da -wie ausgeführt- die Gemeinde für die Realisierung der Ortsrandstraße ein eigenes Bebauungsverfahren durchzuführen hatte, bestand damit keine klassische Baugenehmigungspflicht.

War der Gemeinde Bodenheim bekannt, dass der Baufreigabe eine Art gutachterliches Verfahren beim Rechnungshof vorausgehen würde ? Wer wurde ggf. seitens der Gemeinde von diesem zusätzlichen Prüfvorgang informiert? Welches Risiko für die Genehmigungsfreigabe hat die Gemeindeverwaltung Bodenheim in diesem zusätzlichen Prüfschritt ggf. gesehen und wie ist sie diesem etwaigen Risiko begegnet?“ Der Ortsbürgermeister sowie den Vertretern der Verbandsgemeinde wurde bei einem Termin im Ministerium des Innern,  für Sport und Infrastruktur am 21.02.2014 durch Vertreter des Ministeriums über die Notwendigkeit einer Vorprüfung beim Rechnungshof informiert. Da es sich bei der Vorprüfung beim Rechnungshof um eine gesetzliche Vorschrift handelt ( Alle Förderungen über 1 Mio. € ), ging man bis in 2015 von einem unstrittigen und rein formalen Prüfungsvorgang aus. Dies umso mehr da der Verwaltung keine Anhaltspunkte einer kritischen Betrachtung durch den Rechnungshof bekannt war. Um die mit dieser Vorprüfung verbundenen Risiken hinsichtlich des beantragten Zuschusses vorsorglich zu reduzieren, ging die Ortsgemeinde auf den Vorschlag des Ministeriums,  die Förderung der Ortsrandstraße nur noch auf den sog. Lückenschluss ( derzeitiges Bauende und Anschluss an die L 413 ) zu beziehen ein.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Becker – Teilig
Ortsbürgermeister

Schriftliche Anfrage der CDU Fraktion:
cdu-bodenheim.de/image/inhalte/64_anfrage_ortsrandstrasse_19.08.2015.pdf

Antwort von Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig:
cdu-bodenheim.de/image/inhalte/66_antwort_anfrage_zur_orstrandstrasse.pdf