CDU Ortsverband Bodenheim

Land verweigert Baufreigabe für Bodenheimer Ortsrandstraße

AZ vom 06.08.2015

BODENHEIM - Hinter der Fertigstellung der Ortsrandstraße im Süden von Bodenheim, zur Entlastung des engen Ortskerns und Erschließung der Neubaugebiete gedacht, steht erneut ein dickes Fragezeichen. Der für dieses Jahr geplante Baubeginn erscheint unrealistisch. Möglicherweise steht das seit vielen Jahren diskutierte Vorhaben ganz auf der Kippe. Der Grund: Das Land erteilt der Gemeinde keine Baufreigabe, da der Landesrechnungshof rechtliche Bedenken wegen der Finanzierung angemeldet hat.

„Wir haben Baurecht“

Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig (SPD) ist fassungslos, dass das Land die notwendige Baufreigabe verweigert: „Wir haben Baurecht, sind aber dennoch handlungsunfähig.“ Die Ortsgemeinde habe in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit dem Land „alles eingetütet“ – zahlreiche Gutachten und Untersuchungen beauftragt, die Zauneidechsen vergrämt und Ersatzlebensraum geschaffen, die für den Straßenbau benötigten Grundstücke erworben. Doch jetzt macht eine Bewertung des Landesrechnungshofs – Fördervorhaben mit Baukosten über 2,5 Millionen Euro müssen vorab geprüft werden – dem rund sechs Millionen Euro teuren Vorhaben, davon bis zu 1,5 Millionen Euro als Zuschüsse beantragt, zunächst einen Strich durch die Rechnung.

Auf Anfrage äußert sich die in Speyer ansässige Behörde zum Bodenheimer Fall nicht im Detail, verweist aber auf die „gleiche Problematik in Westhofen“. Im Jahresbericht 2015 der Behörde heißt es unter der Überschrift „Ortsrandstraße Westhofen: kein zuwendungsfähiges Vorhaben“ unter anderem: „Nach der Verkehrsbedeutung handelt es sich bei der ‚Ortsrandstraße‘ um eine Landesstraße, die im Wesentlichen die beengte Ortsdurchfahrt der L 425 ersetzen soll. Landesstraßen sind von einer Förderung ausgenommen. Im Übrigen darf die Gemeinde eine Straßenbaumaßnahme, die das Land nicht durchführen will, nicht als Aufgabe an sich ziehen.“

Bereits 2009 hat eine örtliche Bodenheimer Bürgerinitiative sich für die Realisierung der ursprünglich geplanten kürzeren und umweltverträglicheren Bergvariante eingesetzt und die weiter am Ort vorbeiführende teurere Talvariante als Umgehungsstraße verworfen. Der Grund: Überschreitung der gemeindlichen Planungshoheit, die darin liegt, dass eine Landesstraße als Gemeindestraße und damit als Umgehungsstraße mit Fördermitteln geplant wird. Das Land hat damals geantwortet: „Welche Variante planerisch verfolgt wird, ist einzig und allein Angelegenheit der Ortsgemeinde.“ Es gebe keinerlei Überlegungen, die Ortsrandstraße zur Landesstraße aufzustufen.

Und wenn sich die Bewertung des Landes nach der Rechnungshofsbericht ändert? Eine mögliche Alternative für Bodenheim sieht so aus: Der Neubau müsste in das Straßenprogramm mit Prioritäten des Landesbetriebs Mobilität (LBM) aufgenommen werden. Und das vor dem politischen Hintergrund, dass die rot-grüne Landesregierung das Schwergewicht auf die Sanierung und nicht auf den Neubau von Straßen setzt. Die Umsetzung kann Jahre dauern.

Ortsbürgermeister Becker-Theilig will aber eine weitere Verzögerung nicht hinnehmen und setzt auf den in Gang gesetzten internen Klärungs- und Prüfungsprozess: „Der Ball liegt jetzt beim Land.“ Plan B könne eine Straßenübernahme durch das Land sein; möglicherweise könne die Gemeinde das Vorhaben auch allein finanzieren. Dem Landesrechnungshof wirft er vor, bei seiner Beurteilung von nicht mehr aktuellen Festlegungen im Raumordnungsplan auszugehen: „Denn unsere Ortsrandstraße ist nicht mehr Teil der regionalen Verkehrsbeziehung, die eine Umgehungsstraße von Gau-Bischofsheim und einen Anschluss an die Rheinhessenstraße in Höhe von Ebersheim vorsah.“

Das Infrastrukturministerium will sich mit dem Rechnungshof in Verbindung setzen und das Bodenheimer Problem erörtern. Eine Sprecherin unterstreicht: „Bevor die Rechtsfrage nicht abschließend geklärt ist, können leider keine Aussagen zu einer Förderung und zu einem Baubeginn getroffen werden.“

 AUCH PROBLEME IM NEUBAUGEBIET
Im Bodenheimer Neubaugebiet „Leidhecke“ mit Zufahrt vom fertigen Teilstück der Ortsrandstraße aus gibt es Probleme mit der Umsetzung des Bebauungsplans. Es gibt Unstimmigkeiten wegen des Bezugspunktes zur Ermittlung der festgelegten Trauf- und Firsthöhe für die zulässige zweigeschossige Bebauung. Der Grund: Einige Baugrundstücke im welligen Gelände liegen, anders als im Bebauungsplan vorgesehen, teilweise erheblich unter dem fertigen Straßenniveau. 

Wie viele der 128 privaten Grundstücke betroffen sind, ist offen. Der Gemeinderat und Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig (SPD) wünschen sich Einzelbefreiungen und fordern den Kreis als Entscheidungsträger zu „mehr Kooperation“ auf. Bislang sei ein Fall bekannt geworden.

Der Landkreis lehnt Einzelfall-Regelungen ab und spricht von einer „Vielzahl betroffener Grundstücke“. „Es wäre sinnvoller und gerechter, den Bebauungsplan zu ändern. Alles andere wäre Flickschusterei“, so ein Kreissprecher zur AZ. Mit der Gemeinde gebe es „noch Diskussionsbedarf“. Der Ortsbürgermeister schließt eine Planänderung nicht aus: „Wir müssten von einem Planungsbüro jedes einzelne Grundstück betrachten lassen.“ Planungsfehler sieht er nicht.

www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/vg-bodenheim/bodenheim/land-verweigert-baufreigabe-fuer-bodenheimer-ortsrandstrasse_15962297.htm

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