CDU Ortsverband Bodenheim

Landesrechnungshof bekräftigt Vorwürfe gegen Oppenheimer Bürgermeister

Er war lange erwartet worden, jetzt liegt er vor: Der Landesrechnungshof hat den Abschlussbericht zu den Finanzen der Stadt Oppenheim und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz vorgelegt. In dem rund 100 Seiten starken Dokument bekräftigt die Behörde aus Speyer ihre Vorwürfe gegen den Oppenheimer Stadtbürgermeister und SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held.
 
Gegen Marcus Held wird seit Sommer ermittelt - es geht um Grundstückseinkäufe. Foto: Uhrig
Wegen Ankäufen von Grundstücken in einem Oppenheimer Neubaugebiet ("Krämereck Süd") durch die Stadt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Held wegen des Verdachts der Untreue. So wurde bei den Käufen ein Makler zwischengeschaltet, den die Stadt bezahlte. Unklar und widersprüchlich bleibt, auf welcher Basis der Makler beauftragt wurde. Der Rechnungshof schreibt: "Makler erhielten Vergütungen ohne Rechtsgrund." Der Schaden für die Stadt – es geht um 23 Kaufverträge, bei denen die Stadt Oppenheim im Jahr 2014 Maklercourtage in Höhe von 205 000 Euro gezahlt hat – müsse ausgeglichen werden, mahnen die Prüfer. Gegebenenfalls müssten Schadenersatzansprüche gegen Held geprüft werden.
 
Beschlüsse des Stadtrats sollen gefehlt haben
 
Erforderliche Beschlüsse des Stadtrats für den Erwerb der Grundstücke hätten gefehlt, Eilentscheidungen seien ohne die notwendige Eile gefällt worden. Auch sei das Parlament nicht rechtzeitig informiert worden. Teils hätten die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Ankauf und Finanzierung der Grundstücke nicht vorgelegen, "Zahlungsanweisungen durften nicht erteilt werden." Das alles wirft aus Rechnungshofsicht kein gutes Licht auf Held – der allerdings in vielen Punkten der Behörde widerspricht. So seien teils Stadtratssitzungen nicht ordentlich protokolliert worden, sodass gar nicht mehr nachweisbar sei, ob informiert worden ist oder nicht. Dies als Beispiel am Rande.
 
Wie berichtet, war die Staatsanwaltschaft offenbar über eine Maklerrechnung im Jahr 2014 gestolpert. So hatte die Stadt Oppenheim im Krämereck Süd ein Grundstück von 3600 Quadratmetern vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) für 235 000 Euro erworben. Die Rechnung des Maklers – auch gegen ihn wird ermittelt – trug den handschriftlichen Vermerk Helds, "o.k.". Doch weder LBM noch Held hatten die Maklerleistung beauftragt. Beim Verkauf der Grundstücke, so ein weiteres Ergebnis der Prüfung, sei gegen das Wirtschaftlichkeitsverbot verstoßen worden. Der Rechnungshof kann nicht nachvollziehen, warum zum Teil Preise ermäßigt wurden. Held wiederum habe den Stadtrat, als dieser dem Erschließungsvertrag zustimmen sollte, falsch informiert. Ausschreibungspflichten wurden nicht beachtet. Allerdings befasst sich die Staatsanwaltschaft nur mit den Ankäufen der Grundstücke durch die Stadt. Der Rechnungshof hinterfragt allgemein die Finanzpolitik der Stadt Oppenheim und ihres Bürgermeisters. So hätte dieser mehr Sparsamkeit walten lassen müssen. Als Beispiele nennt der Rechnungshof die städtischen Beauftragten und Beigeordneten, Ausgaben für goldene Ehrenringe und Wein, Schülerlotsen und zahlreiche Veranstaltungen. Auch sei die Übertragung von Tourismusaufgaben an eine GmbH "nicht mit Wirtschaftlichkeitsvorteilen für die Stadt verbunden". Bei einem Dienstwagen (wir berichteten) habe Held nicht für private Fahrten gezahlt – wobei Held hier angemerkt hatte, dies sei im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung abgegolten gewesen.
 
Wie auch immer: Der Rechnungshof befindet, Oppenheim habe über seine Verhältnisse gelebt. Und das trotz "desolater Finanzlage" und drohender Überschuldung.

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